Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Handwerkerregelung statt ADR ausreichen? War: Tankstelle | 52 Beiträge |
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 821415 |
Datum | 30.06.2016 14:45 MSG-Nr: [ 821415 ] | 6037 x gelesen |
Infos: | 30.06.16 Merkblätter zum Gefahrguttransport durch Hilfsorganisationen
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Abrollbehälter
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Wechselladerfahrzeug
Hallo Uli
Geschrieben von Ulrich C.weil ich zum Befüllen derselben wieder Straßentankwagen brauche, die müssen da erstmal hinkommen
Darum habe ich geschrieben " auf anfahrbarem Platz".
Geschrieben von Ulrich C.Das Verteilen des Kraftstoffes ist bei enger Auslegung der ADR interne/externe Versorgung - und damit als Ausnahmegrund unzulässig!
Blöde Antwort von meiner Seite: Einen Tod wird man sterben müssen.
Sachliche Antwort: Wenn ich mir ansehe, dass bei vielen Feuerwehren man sich keinerlei Gedanken über die Versorgung bei Einsätzen, die einen Tag dauern macht, und eben weiß, dass es kaum Landkreise gibt, in denen überörtlich etwas geregelt ist, dann fallen mir nur noch solche Kommentare ein.
Die Versorgung mit einem AB - Kraftstoff wäre bei uns im LKr schwierig, da Feuerwehrs hier, mit Ausnahme von WF, keine WLF hat. Also doch wieder Kleintankstellen oder Aufsetztank, den man auf Ladefläche (natürlich mit entsprechendem Fahrgestell darunter) aufsetzt.
Trotzdem sähe ich die Möglichkeit mit den Kleintankstellen zumindest für den Fahrzeugsektor als praktikabler an.
Und zumindest ist man bei der Verwendung doppelwandiger Ausführungen zumindest von den "Umweltschutzbestimmungen" auf der sicheren Seite und muß sich hier kein Organisationsverschulden vorwerfen lassen.
mkg
WErner
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| 29.06.2016 16:32 |
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Udo 7B., Aichhalden Tankstelle war: These: Die Stromversorgung | |