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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Anforderungen Truppführerausbildung in Baden Württemberg | 40 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8L., Illingen / Baden-Württemberg | 821439 | ||
Datum | 01.07.2016 10:59 MSG-Nr: [ 821439 ] | 4127 x gelesen | ||
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Hallo, das Leistungsabzeichen ist keine "Vereinssache" sondern eine Richtlinie des Ministerium für Inneres in Baden-Württemberg. Deshalb sind diese Veranstaltungen eigentlich Sache des Kreisbrandmeisters und nicht des Verbandes. Obwohl die Termine zur Abnahme auch auf der Seite der Verbände zumeist beworben werden. Da es eine Richtlinie des IM ist, können Landesweit die Abnahmen erfolgen. Grüßle Meine private Meinung! § Artikel 5(1) GG! Was ich hier schreibe ist meine persönliche Meinung, und nicht die meiner Dienststelle oder der Freiwilligen Feuerwehr der ich angehöre! | ||||
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