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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Handwerkerregelung statt ADR ausreichen? War: Tankstelle | 52 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 821457 | ||
Datum | 02.07.2016 10:13 MSG-Nr: [ 821457 ] | 5794 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael W. Sicher? Ich verweise nochmal auf den oben schon von mir genannten Link: Doch, im anderen Thread-Faden. NRW hatte eine "Ausnahmeregelung", die ist 2013 ausgelaufen und wurde nicht erneuert. Hessen hat noch eine "Ausnahmeregelung", die läuft 2017 aus und wird nach internen Informationen nicht mehr erneuert. Alle anderen Bundesländer haben keine Regelungen getroffen, sehen auch keinen Bedarf, insbesondere nachdem die Freistellung nach ADR 1.1.3.1 e) "Notfallbeförderungen" durch 1.1.3.1 d) "Beförderung durch Einsatzkräfte der Behörden" ergänzt wurde. Die Regelung aus RLP fasst, so wie ich das im Vergleich mit dem ADR sehe, auch nur das geltende Recht zusammen, enthält aber keine über das aktuelle ADR hinausgehenden Erleichterungen (steht ja auch im Anschreiben ... :) ) Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Udo B. [02.07.16 10:14] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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