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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Sicherheitsabstände bei neuen (hohen) Windkraftanlagen | 30 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 H.8, Allershausen / BY | 821463 | ||
Datum | 02.07.2016 17:49 MSG-Nr: [ 821463 ] | 2918 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Weege ist doch alles halb so schlimm. Schau dir mal dieses Brandschutzkonzept an. Es kann doch gar nichts passieren... Darf man fragen, was dich an dem BSK stört? Geschrieben von Thomas Weege Bei ernsthaften Bedenken, darf man sich als FW auch nach Erteilung der Baugenehmigung bei den zutändigen Behörden melden und mitteilen, dass man den Brandschutz nicht vollumfänglich sicherstellen kann und eine vorzeitige Beteiligung wünschenswert gewesen wäre. Das lesen die zwar nicht gerne, hilft aber manchmal ungemein weiter. ;-) Und was soll dann noch an einer genehmigten Anlage passieren. Meinst du bloß weil der örtliche Feuerwehrhäuptling Bauchschmerzen hat, werden die Investoren / Errichter über die Genehmigung hinaus Maßnahmen ergreifen. Wie sollen die aussehen? | ||||
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