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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Handwerkerregelung statt ADR ausreichen? War: Tankstelle | 52 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 821474 | ||
Datum | 02.07.2016 20:30 MSG-Nr: [ 821474 ] | 5597 x gelesen | ||
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o.k. soweit nachvollziehbar. Aber wo siehst du da konkrete, massive Behinderungen? *wunder* Das ADR und seine Beschränkungen in den Gefahrgutmengen gibt es seit 1968 (!!einself!) und es hat nach meinen Infos noch nie jemanden gestört ... zumal die genannten und übrigens auch frühere Ausnahmeregelungen der Länder in Bezug auf die Transportmengen keinerlei Erleichterungen enthalten haben. Wie schon gesagt, einfach mal in den Bestimmungen nachlesen. Der Normalfall (in HiOrg und FW) IST nunmal der Transport mit den Mengenbeschränkungen des ADR 1.1.3.6 (1000-Punkte). Das kann dafür jeder entsprechend unterwiesene Kraftfahrer mit praktisch jedem Logistikfahrzeug (Ich kann dir die Unterweiung auch "on-the-fly" machen, wenn es sein muss). Reicht das für den Tagesbedarf (!!) nicht aus, brauche ich halt ein zusätzliches Fahrzeug mit Fahrer. *schulterzuck* Einziger Punkt: die Bevorratung entsprechender Transporthilfen, also Kanister für Benzin, Fässer für Diesel (Lieferanten gibt's über WLW) Ansonsten: der ADR-Grundkurs kostet rund 300 incl. IHK-Prüfung. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | ||||
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