Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Handwerkerregelung statt ADR ausreichen? War: Tankstelle | 52 Beiträge |
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 821477 |
Datum | 03.07.2016 05:39 MSG-Nr: [ 821477 ] | 5685 x gelesen |
Infos: | 30.06.16 Merkblätter zum Gefahrguttransport durch Hilfsorganisationen
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Geschrieben von Udo B.
Diesem Totschlag-Argument kann ich natürlich nichts entgegensetzen ... wir ignorieren einfach seit Jahrzehnten geltendes Recht, weil eh nicht kontrolliert wird. *Daumen hoch*
Also ich hole jetzt mal weit aus...
Der Beginn meines Feuerwehrdienstes reicht zrück in eine Zeit, als ich noch nicht den höchsten Schußabschluss von Deutschland erworben hatte. Inzwischem wurde mir mehrach staatlich und peivatwirtschaflicht bestätigt, daß ich erhöhter giestiger Anforderungen genüge. Trotzdem wurde mir, widerstrebend mehrfacher Nachfragen, noch nie ein abschließendes Kompendium der als Feuerwehrmann einzuhaltenden Normen und Regularien ausgehändigt.
Und weißt du, was ich mache wenn ich aufgrund solcher "Verfehlungen" nach unpraktikabler Vorschriften tun werde, sollten diese jemals geandet werden? Ganz einfach: Nichts. Und zwar "Nichts" im wahrsten Sinne des Wortes, mein Dienst wird dann mit sofortiger Wirkung beendet sein
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| 29.06.2016 16:32 |
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Udo 7B., Aichhalden Tankstelle war: These: Die Stromversorgung | |