Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Handwerkerregelung statt ADR ausreichen? War: Tankstelle | 52 Beiträge |
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 821483 |
Datum | 03.07.2016 11:07 MSG-Nr: [ 821483 ] | 5537 x gelesen |
Infos: | 30.06.16 Merkblätter zum Gefahrguttransport durch Hilfsorganisationen
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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Persönliche Schutzausrüstung
Geschrieben von Steffen W.Trotzdem wurde mir, widerstrebend mehrfacher Nachfragen, noch nie ein abschließendes Kompendium der als Feuerwehrmann einzuhaltenden Normen und Regularien ausgehändigt.
Ich habe auch in der freien Wirtschaft noch kein vollständiges Kompendium aller für mich als Elektriker geltenden Vorschriften bekommen. Wäre auch ein ganz schön dicker Packen: VDE, UVV, sämtliche Gesetzbücher inc. Grundgesetz, Interne Dienstvorschriften, Empfehlungen der Fachverbände zu jedem erdenklichen Thema, DIN, ATEX, PSA gegen jede erdenkliche Lage und Gefahr, Bedienungsanleitungen für sämtliche Werkzeuge und Maschinen, to be continued...
Beispiel: In der Berufsschule habe ich nichts über die Benutzung von Automatikschwimmwesten gelernt. Wenn ich am Wasserkraftwerk arbeiten musste kam also ein entsprechender Teil dazu.
Genauso geht es uns in diesem Fall bei der Feuerwehr. Die FwDVen sind quasi die allgemeinbildung. Bei speziellen Dingen, z.B. dem Gefahrstofftransport sind wir in der Pflicht uns weiter zu informieren.
Als Handwerker kann ich mich ja auch nicht um eine Norm drücken weil sie mir nicht in den Kram passt.
MfG
Adrian
Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen.
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| 29.06.2016 16:32 |
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Udo 7B., Aichhalden Tankstelle war: These: Die Stromversorgung | |