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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Handwerkerregelung statt ADR ausreichen? War: Tankstelle | 52 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 821484 | ||
Datum | 03.07.2016 11:20 MSG-Nr: [ 821484 ] | 5511 x gelesen | ||
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Geschrieben von Adrian R. Als Handwerker kann ich mich ja auch nicht um eine Norm drücken weil sie mir nicht in den Kram passt.... oder zusammen mit ein paar anderen Kollegen eine Ausnahmeregelung fordern ... :) Wobei es ja noch nicht einmal notwendig ist, das gesamte Regelwerk zu kennen. Ich muss nur wissen, welche Teile des Regelwerks für mich relevant sind und wie ich genau diese anzuwenden bzw. umzusetzen habe. Das haben wir hier im Thread, denke ich, in Bezug auf die Grundlagen erläutert. Detailfragen müssen vor Ort, ggf. in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden geklärt werden. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Udo B. [03.07.16 11:24] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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