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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Sicherheitsabstände bei neuen (hohen) Windkraftanlagen | 30 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 821509 | ||
Datum | 03.07.2016 20:51 MSG-Nr: [ 821509 ] | 2614 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Henning K. Im hier diskutierten Ausgangsfall ging es aber gerade darum, dass nennenswerte Teile eines Ortes im potentiellen Evakuierungsbereich liegen. es gibt doch Mindestabstände die solche Windanlagen von bebauten Bereichen einhalten müssen. Und die dürften doch grösser sein als die Gefahrenbereiche. siehe: Der Vorsorgeabstand von 700 m zu Wohngebieten nach Nr. 4.3 des Windenergieerlasses ist ein Richtwert für die Regionalplanung und die Flächennutzungsplanung. => https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/erneuerbare-energien/faq-fragen-und-antworten#collapse-tzaa_-9 MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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