Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Handwerkerregelung statt ADR ausreichen? War: Tankstelle | 52 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 821525 |
Datum | 04.07.2016 11:16 MSG-Nr: [ 821525 ] | 5416 x gelesen |
Infos: | 30.06.16 Merkblätter zum Gefahrguttransport durch Hilfsorganisationen
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Löschgruppenfahrzeug
Jetzt klinke ich mich dann doch wieder ein, wenn ich schon direkt angesprochen werde ...
Ich hatte diese (Vollast-) Werte ungefähr im Kopf, wollte aber zur Sicherheit konkrete Aussagen haben. Deshalb Danke dafür.
Frage ist jetzt, wie organisieren wir eine derartige Versorgung.
Welches Versorgungszeitfenster? Obligatorisch sind 8 h "Schichtbedarf", 12 h "Halbtagesbedarf" und 24 h "Tagesbedarf".
Wie und wo wird der Kraftstoff für Fahrzeuge und Gerät "bereitgehalten", und für welchen Betriebszeitraum, um eine schnelle Betankung zu gewährleisten? Zuviel darf es ja auch nicht sein, zwecks schnellem Standortwechsel.
Rechnen wir doch mal mit den Werten oben und dem Schichtbedarf.
In 8 Stunden brauche ich pro LF 240 l Diesel zzgl. 40 l Benzin für SEA.
Macht pro BsZ alle 8 h ca. 500 l Diesel und ca. 100 l Benzin.
Das sind Mengen, die noch im Rahmen von ADR 1.1.3.6 transportiert werden können, würde aber meiner Ansicht nach pro BsZ ggf. einen zusätzlichen GW-Log (idealerweise offene Pritsche, 0-0-2 / 2) voraussetzen.
Wobei diese Mengen noch mit 20 l - Kanister (für Benzin) und 120 l - Fass (mit Handpumpe für Diesel) bewältigt werden können. Denn die Behälter brauche ich ja auch, um den Kraftstoff am Betriebsort bereitzuhalten.
Denn jedesmal rumzufahren, wenn bei einem Fahrzeug oder Gerät der Tank leer hat, ist nicht gerade effektiv.
Sinnvoll wäre also die Bereithaltung z.B. des 4 h - Bedarfs unmittelbar am Einsatzort des Fahrzeuges / des Gerätes (1 x 120 l - Fass Diesel, 2 Kanister Benzin)
Will ich die gesamte BsBer versorgen, brauche ich das Ganze also mal fünf.
Macht alle 8 h ca. 2500 Liter Diesel und ca. 500 l Benzin.
Das im Rahmen vom ADR 1.1.3.6 zu transportieren ist möglich, allerdings nur bei Aufteilung auf mehrere GW-Log.
Mit (externem) Straßentankwagen (mit Zapfanlage) könnte zwar eine Anlieferung bis zu einem festgelegten Übergabeplatz erfolgen (Achtung, ggf. Sicherungsplan nach ADR 1.10 erforderlich, ggf. anzeige- und ggf. genehmigungspflichtig, Umweltschutz), müsste aber dann trotzdem weiter (mit Kleinfahrzeugen) unterverteilt werden.
Heisst, letztendlich kommst du um Benzinkanister, Dieselfässer oder IBC-Tankanlage auf Fahrzeug oder Anhänger nicht drum rum.
Wer sich über mein "Beharren" auf Kanister für Benzin wundert:
Ein Benzinaggregat kann ich mit einem 20 l - Kanister mit Ausguss "einfach so" betanken, ohne groß auf den EX-Schutz achten zu müssen, es reicht die Betankung im Freien und die Beachtung des Rauchverbots und der Betriebsbstimmungen des Herstellers aus.
Bei größeren (Benzin-)Behältern mit (Hand-)Pumpe ist eine ATEX-Ausführung erforderlich! (vgl. u.a. TRGS 509, EX-RL)
Ich bin zufällig vorhin auf Folgendes gestoßen, eine aus meiner Sicht interessante Alternative:
IBC / Tank auf Anhänger
Damit könnte relativ einfach eine eigene Versorgung mit Diesel erfolgen.
Setzt bei den oben genannten Mengen aber auch das volle ADR-Programm voraus, hätte aber den Charme, das ich faktisch nur 1 GW-Log mit diesem Anhänger für die Treibstoffversorgung brauche.
Grüße
Udo Burkhard
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| 29.06.2016 16:32 |
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Udo 7B., Aichhalden Tankstelle war: These: Die Stromversorgung | |