Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Handwerkerregelung statt ADR ausreichen? War: Tankstelle | 52 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 821527 |
Datum | 04.07.2016 11:43 MSG-Nr: [ 821527 ] | 5424 x gelesen |
Infos: | 30.06.16 Merkblätter zum Gefahrguttransport durch Hilfsorganisationen
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Katastrophenschutz
Da KatS Ländersache ist, wird es eine einheitliche Lösung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht geben.
Du kannst natürlich versuchen, auf Landes- bzw. RP-Ebene eine Art "Versorgungseinheit" zu schaffen (ähnlich der Streitkräftebasis), das dürfte aber an den dafür notwenigen Kosten scheitern.
Was bleibt also?
Du kannst die gesetzlichen Bestimmungen ignorieren (aus meiner Sicht absolut unnötig), aber dann ist das blöd.
Deshalb habe ich die gesetzlichen Rahmenbedingungen und mir bekannte Lösungsmöglichkeiten, die auch dynamische Lagen berücksichtigen, skizziert.
Der Rest ist - aus meiner Sicht - einfach nur Vorausplanung auf Stab-Ebene (Wo bekomme ich Versorgungsgüter in welchen Mengen her, welche Fahrzeuge stehen für den Transport zur Verfügung, wie und womit erfolgt die Verteilung).
Das letzte Mal habe ich eine derartige qualifzierte Aufstellung Anfang der 90er Jahre in den Fingern gehabt, bei der letzten Rahmenübung kam auf meine diesbezügliche Anfrage an den S4 "Wofür, die können doch zur Tankstelle fahren." ... sagt ja eigentlich alles ...
Grüße
Udo Burkhard
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| 29.06.2016 16:32 |
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Udo 7B., Aichhalden Tankstelle war: These: Die Stromversorgung | |