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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Gaffen extrem | 155 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 821605 | ||
Datum | 08.07.2016 16:43 MSG-Nr: [ 821605 ] | 18480 x gelesen | ||
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Geschrieben von Udo B. Werbung im öffentlichen Straßenverkehr durch Plakate etc stellt in der Regel eine genehmigungspflichtige(!) "Sondernutzung" dar, die nicht von den "Sonderrechten" nach § 35 StVO gedeckt ist ... Das gilt nicht für Feuerwehren, bzw. Hilfsorganisationen, da nicht gewerblich und dauerhaft... Also keine Werbung im öffentl. Straßenverkehr. So zumindest erklärte mir das ein Dr. Jur. - Wobei der Text mit dem Blick hinter die Kulissen natürlich ein Griff ins Klo ist! Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | ||||
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