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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Unfall beim Anzünden mit Brandbeschleuniger (Benzin) | 15 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 821647 | ||
Datum | 12.07.2016 08:20 MSG-Nr: [ 821647 ] | 1546 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. Interessant ist es die juristische Frage ob der bzw. die Verantwortlichen mit so was rechnen mussten. Im Momernt weis ich zu wenig Fakten zum Geschehen, warten wir weitere Ergebnisse der polizeilichen Untersuchungen zum Hergang ab. Es könnten aber u.U. grobe Fahrläßigkeit oder evtl. Verletzung der Aufsichspflich -falls die Station nur von JF-Angehörigen betreut wurde- zur Geltung kommen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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