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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Frage zu Brandschutztüren und Toren | 10 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Nürtingen / Baden-Württemberg | 821648 | ||
Datum | 12.07.2016 08:27 MSG-Nr: [ 821648 ] | 1689 x gelesen | ||
Guten Morgen, Geschrieben von Sebastian A. Sie werden nicht über die BMA gesteuert Eine Ansteuerung durch die BMA ist zusätzlich möglich. Maßgebend ist hier die jeweilige abZ der Feststellanlage bzw. die "Richtlinie für Feststellanlagen" des DIBt vom Oktober 1988 Zitat aus letzterem: 4.3 Auslösevorrichtungen in Brandmeldeanlagen (Mehr-Linien-Systeme) Sind automatische Brandmeldeanlagen vorhanden, so dürfen Teile dieser Anlage als Auslösevorrichtung verwendet werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: - Brandmelder, die der Überwachung von Abschlüssen dienen, müssen so in Meldergruppen zusammengefasst werden, dass bei Alarm- oder Störungsmeldung an der Brandmelderzentrale eine Unterscheidung der Feststellanlage und anderen Brandmeldern möglich ist. - Brandmelder von Feststellanlagen dürfen keine weiterleitenden Alarmierungseinrichtungen (z.B. Übertragungseinrichtungen für Brandmeldeanlagen) ansteuern. - Die Anzeigeeinrichtungen von Auslösevorrichtungen an der Brandmeldezentrale müssen DIN 14675 entsprechen. - Die Feststellvorrrichtungen dürfen nicht durch die Energieversorgung der Brandmeldeanlage gespeist werden. - Die Feststellvorrichtungen müssen an der Auslösevorrichtung der Brandmeldeanlage ausgelöst werden können (Taster, Schalter) Eine Ansteuerung der Feststellvorrichtung durch andere Brandmelder oder - gruppen ist zusätzlich möglich. Grüße, Andreas MkG, Andi - Meine Meinung. Ausschließlich. - | ||||
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