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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | BMA Auslösung Unklarheiten an der Anlage | 9 Beiträge | ||
| Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 821686 | ||
| Datum | 14.07.2016 00:59 MSG-Nr: [ 821686 ] | 1504 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Richard S. Irgendwo gratis? Das ist ja bei Normen immer das Thema. ... und genau weils ja IMMER das Thema ist, gibts dafür auch eine FAQ Vorm Normenfleddern sollte man sich aber erst mal über die Planungs- und Bewertungsgrundlagen im Klaren sein, d.h. Brandschutznachweis besorgen, Baugenehmigungsbescheid, Fachplanungsdokumentationen, ... , darin sollten dann Normen, so sie denn als Planuingsgrundlage überhaupt herangezogen waren, mit der jeweilig gültigen und verwendeten Fassung aufgeführt sein. Je nach Gebäude, falls zutreffend, könnte man als Feuerwehr (über den Umweg Gemeinde und Bauaufsichtsbehörde) sicher auch mal einen Blick in den Prüfbericht der letzten Sachverständigenprüfung nach § 30 DVO-NBauO werfen, der Sachverständige sollte seine Prüfgrundlage aufgeführt haben. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | ||||
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