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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Betrieb von DIN-Stromerzeugern vs DGUV Information 203-032 (2016) | 66 Beiträge | ||
Autor | Phil8ipp8 W.8, Münster / NRW | 821801 | ||
Datum | 20.07.2016 07:41 MSG-Nr: [ 821801 ] | 10387 x gelesen | ||
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Ich bin zwar keine Elektrofachkraft, würde aber aus reinem Bauchgefühl Einsatzstellen nach Punkt 1.2. gleichstellen. Interessant wird es bei geplanten Sanitätsdiensten, zB bei größeren Festivals und Co. Primär sind diese Sanitätsdienste keine Einsatzstelle (nach BHKG) und würde tatsächlich eher unter den Punkt "Veranstaltungstechnik" fallen. Und gerade solche Behandlungszelte haben ja einiges an Verbrauchern. Von Aufenthaltszelten für die Helfer ganz zu schweigen... Es gilt die allgemeine Pressefreiheit, dass heist ich darf meine persönliche Meinung frei, ohne Einschränkungen äußern. Das bedeutet nicht, dass diese immer zwingend mit der Führungsebene meiner Dienststelle übereinstimmt/übereinstimmen muss. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Philipp W. [20.07.16 07:42] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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