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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Betrieb von DIN-Stromerzeugern vs DGUV Information 203-032 (2016) | 66 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 821873 | ||
Datum | 22.07.2016 08:06 MSG-Nr: [ 821873 ] | 9035 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Udo B. Im GSG-Einsatz machst du doch eigentlich, wenn ich mich nicht irre, "nur" einen niederohmigen Potentialausgleich zwischen Havariebehälter, Förderstrecke, Punpe und Transportbehälter, mit einer hochohmigen (1 MOhm) Ableitung mit Erdspieß zur Vermeidung elektrostatischer Aufladung, oder? Soweit richtig, aber es handelt sich um handelsübliche Kabel mit einem kurzen Erdspieß oder einer Klemme. Bloß woher weiß der kurze Erdspieß, dass er in der feuchten Wiese eingeschlagen nur hochohmig erden soll...? Mit anderen Worten: Man geht davon aus, dass hier eine hochohmige Erdung ausreicht, die auch gegeben ist, ohne dass man "elektrisch" gesehen nachmisst. Diese Erdung kann aber durchaus auch ziemlich niederohmig sein, je nach Gegebenheit drumrum. Egal wie, es wird damit aber auf jeden Fall der PE mit "Erde" verbunden, die Schutztrennung an sich bleibt aber ja erhalten. Das ganze passiert aber eigentlich je nach Gegebenheit auch unabhängig vom GSG-Einsatz, wenn ich ein Gerät mit metallischem Gehäuse entsprechend plaziere (z.B. Tauchpumpe im Wasser, Stativ mit Metallfüßen in der nassen Wiese usw.). Gruß, Michael | ||||
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