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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Betrieb von DIN-Stromerzeugern vs DGUV Information 203-032 (2016) | 66 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 821879 | ||
Datum | 22.07.2016 11:27 MSG-Nr: [ 821879 ] | 8902 x gelesen | ||
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Geschrieben von Alexander H. Also jetzt hab ich mal etwas gegooglet. Öhm joa... Geschrieben von Alexander H. Zählt die Handwerksordnung für uns? Gilt die DIN bei uns? Auch nicht eindeutig beantwortbar. Geschrieben von Alexander H. 2. Dauert beim TÜV bzw IHK die Ausbildung 2-3 Wochen und regelmäßige Nachschulungen sind erforderlich. Wenn du ein wenig weiter gegooglet hättest würdest du auch sehen was die dort alles lernen. Hier sind durchaus umfangreiche eigenverantwortliche Arbeiten gefordert: Beispiel Wasserversorger Dieser Umfang benötigt einfach eine gewisse Schulungszeit. Lustigerweise enthalten: Notstromerzeuger (steckbar) in Betrieb setzen und bedienen, z. B. mit Pumpe; evtl. Erdungsmessung notwendig Wieder der Hinweis auf Bahnerden: Wieso dürfen wir das? Arbeiten diesen Umfangs erfordern definitiv eine EFK. Bei uns reicht ein Tag Lehrgang. Mein Vorschlag: Grundlehrgang Stromversorgung ist bestandteil des Maschinisten. Für Feuerwehren erweitertem Bedarf, z.B. NEA-Anhängern gibt es noch einen Aufbaulehrgang. MfG Adrian Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen. | ||||
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