Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Die ZEIT: Die Diktatur der Feuermelder | 23 Beiträge |
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 822009 |
Datum | 26.07.2016 23:40 MSG-Nr: [ 822009 ] | 5631 x gelesen |
Infos: | 25.07.16 Die ZEIT: Die Diktatur der Feuermelder
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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Sebastian K. Lehrgang "Fachkraft für Rauchwarnmelder,
Hallo,
wer noch nicht gegen alles oder für alles versichert ist, der kann sich von den lustigen Versicherungsvertretern, die auch noch gutmenschlich mit "Vertrauen" und "Sicherheit" werben, einen Lehrgang für Fachkräfte andrehen lassen, in dem er dann lernt, dass bezüglich der Ausstattung mit Rauchwarnmeldern Geschrieben von https://vds.de/lehrgaenge/frwm/ ... allen Gesetzestexten die sog. Anwendungsnorm DIN 14676 zugrunde liegt und somit rechtsbindend ist. .
Komisch nur, dass zumindest einer der Gesetzgeber etwas gegenteiliges schreibt:
Geschrieben vom BayStMI Informationen zu Standortwahl, Montage und Wartung und gegebenenfalls Anleitungen zum Batteriewechsel, falls erforderlich, sind in den Hersteller-anweisungen bzw. Betriebsanleitungen enthalten, die zusammen mit den Rauchwarn-meldern geliefert werden müssen. Nach diesen Anleitungen können Rauchwarnmelder von Jedermann einfach mit Schrauben, Dübeln oder Spezialklebstoff montiert werden; eine Fachkraft ist weder für das Installieren noch für den Batteriewechsel erforderlich.
Regelmäßig wiederkehrende Prüfungen der Betriebsbereitschaft von Rauchwarnmeldern sind baurechtlich nicht vorgeschrieben. Einige Gerätehersteller empfehlen in ihren Betriebsanleitungen allerdings, dass einmal jährlich eine Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder durch Betätigen der Test-Taste durchgeführt werden sollte; mit dieser Testfunktion wird der Melder komplett gemäß DIN EN 14604 geprüft.
Die Frage nach der Beachtung der DIN 14676 beantwortet der Gesetzgeber wie folgt:
Geschrieben vom BayStMI DIN 14676 ist eine Anwendungsnorm, die Angaben zu Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern enthält. Sie ist in Bayern nicht als Technische Baubestimmung (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 BayBO) bekannt gemacht, ihre Beachtung also baurechtlich nicht gefordert.
Gleiches gilt für andere in Deutschland veröffentlichte Richtlinien für Rauchwarnmelder (z.B. VdS-Richtlinien). Sie sind nur verbindlich, sofern ihre Verwendung im Einzelfall privatrechtlich vereinbart wird. Ansonsten ist ihre Berücksichtigung unverbindlich.
Wer sich also von den lustigen Versicherungsvertretern NICHT über den Tisch ziehen lässt, der vermeidet die dabei entstehende Reibungswärme und hat somit einen wesentlichen Beitrag zum Brandschutz geleistet.
Übrigens: wer die Zeit und das Geld investieren will, um sich (ggf. beruflich bedingt) fachlich fortzubilden, dem kann ich durchaus den Besuch einer "technischen Informationsveranstaltung rund um die DIN 14676" (oft auch angeboten unter dem Deckmäntelchen "Schulung zur Fachkraft für Rauchwarnmelder") besuchen, dann aber bitte nicht bei Leuten oder Institutionen, die einen ausschließlich verkaufsorientierten Schwachsinn verzapfen.
Grüßla,
FP
Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.
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Informationen aus dem Fachbereich 4 VB
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