Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Österreich: Feuerwehr zu laut? | 31 Beiträge |
Autor | Paul8 M.8, Bayreuth / Bayern | 822191 |
Datum | 03.08.2016 00:04 MSG-Nr: [ 822191 ] | 4971 x gelesen |
Infos: | 13.06.16 Gesamte Stellungnahme zur Causa Fam. Keller durch den Niederösterreichischen Landesfeuerwehrverband 13.06.16 Freiwillige Feuerwehr der Stadt Korneuburg 13.06.16 Video: Feuerwehr zu laut?
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In Nordbayern ereignete sich, ich glaube es war Ende der Sechziger, Anfang der Siebziger Jahre, in einer mittleren Stadt ein tragischer Unfall zur Nachtzeit.
Sowohl der Fahrer eines Löschfahrzeuges als auch der Fahrer einer Funkstreife fuhren aus Rücksicht auf die Nachtruhe der Bewohner nur mit Blaulicht und ohne Martinhorn zum Einsatzort.
Tragischerweise trafen sich beide Fahrzeuge auf einer Kreuzung und es krachte fürchterlich. Resultat war, dass ein Beamter der Polizei getötet wurde.
Da hier ja so viele "Gesetzestreue" lesen und schreiben, sollten sie doch wissen, dass während der Fahrt das Blaulicht nur zusammen mit dem Signalhorn eingesetzt werden darf. Ausnahmen sind während dem Stand am Einsatzort oder die Regelung bei der Kolonnenfahrt.
Dieser geschilderte Unfall war Anlass für mich, in der Regel nur mit eingeschaltetem Signalhorn zu einer Einsatzstelle zu fahren, wenn aus der Alarmmeldung Gefahr im Verzug hervorging.
Bürger, die gegen Ehrenamtliche, die hoheitrechtliche Pflicht-Aufgaben der Kommunen kostenlos 365 Tage im Jahr, und das immer rund um die Uhr, wahrnehmen, mit Anzeigen vorgehn, sollten sich was schämen und sich vielmehr freuen, dass sie sicher sein
können, dass ihnen in Nofällen und Zwangslagen schnell und zuverlässig geholfen wird.
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Geändert von Paul M. [03.08.16 00:07] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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