§ 12 regelt die Pflichtfeuerwehr und das wollen wir in BaWü doch nicht wirklich, oder?
Wenn der Kommandant und seine Stellvertreter (beim restlichen Ausschuss ist es egal, da die keine offiziellen Führungspositionen bekleiden) ihre Amtspflichten nicht erfüllen ohne dafür eine legale Grundlage zu haben, dann hat der Bürgermeister das Recht diese zu suspendieren oder zu entlassen. Wobei die Entlassung, meines Wissens nach, vom Gemeinderat beschlossen werden muss.
Wenn dann der Kommandant und die Stellvertreter offiziell von den Aufgaben entbunden sind, dann können wir wieder mit Gesetz und Mustersatzung weitermachen. Entweder die Feuerwehr legt eine Liste mit geeigneten Kandidaten vor, oder der Bürgermeister setzt mit Zustimmung des Gemeinderates einen (Übergangs-)Kommandanten ein.
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