Geschrieben von Jürgen M.Die Rechtslage ist eigentlich eindeutig. Die Realität sieht anscheinend anders aus :-( Natürlich. Schon alleine weil der Hinweis, der Arbeitgeber hätte keine wirtschaftlichen Nachteile, leider nunmal Blödsinn ist. Jeder Arbeitgeber, der einen Feuerwehrangehörigen freistellt, zahlt dabei drauf. Kein Arbeitgeber beschäftigt jemanden nur, um dessen Lohnkosten wieder rein zu bekommen. Und die Geltendmachung und Abrechnung gegenüber der Kommune geschieht auch nicht durch Fingerschnippen.
Allerdings: Da Schalksmühle in NRW liegt, besteht ja mittlerweile durch das BHKG die Möglichkeit, neben der Lohnfortzahlung auch eine Zulage an die Arbeitgeber zu gewähren. Ich mutmaße mal, würde man davon Gebrauch machen, wäre man noch eine der ersten Kommunen im Land. Ich glaube allerdings, dass das tatsächlich positive Auswirkungen auf die Bereitschaft der Arbeitgeber haben wird, wenn es gemacht würde.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |