Geht es dabei um die Frage, einen AGW hauptamtlich vorzuhalten? Es gibt Kommunen, die das schon machen, da müsste es (eigentlich...) entsprechende Stellenbeschreibungen bzw. Bedarfsbemessungen geben. 1:1 übernehmen kann man die nicht unbedingt, aber als sehr stabiles Grundgerüst für die eigene Berechnung sollte es taugen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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