Geschrieben von ---Sebastian K.--- Schon alleine weil der Hinweis, der Arbeitgeber hätte keine wirtschaftlichen Nachteile, leider nunmal Blödsinn ist. Jeder Arbeitgeber, der einen Feuerwehrangehörigen freistellt, zahlt dabei drauf. Kein Arbeitgeber beschäftigt jemanden nur, um dessen Lohnkosten wieder rein zu bekommen. Und die Geltendmachung und Abrechnung gegenüber der Kommune geschieht auch nicht durch Fingerschnippen.
Dem muss ich grundsätzlich beipflichten. Als Feuerwehrangehöriger und Arbeitgeber muss ich aber auch etwas differenzieren. Als Arbeitgeber von lediglich drei Mitarbeitern würde mir der Ausfall eines einzelnen Arbeitnehmers für einen umfangreicheren Einsatz schwer fallen, da ich mit den verbleibenden Arbeitnehmern möglicherweise den Ausfall nicht kompensieren kann. Im schlimmsten Fall läuft es sogar auf eine Vertragsstrafe heraus, weil ich einen vertraglich vereinbarten Termin nicht halten kann. Bei mir persönlich könnte ein Rechtsverlust drohen, über den sich meine Haftpflicht sicher nicht freuen würde.
Der Arbeitgeber in einem Unternehmen mit 250 Mitarbeitern könnte das Fehlen von ein oder zwei Mitarbeitern möglicherweise eher verkraften, weh wird es ihm trotzdem tun. Er hätte aber zu jeder Zeit mit Krankheitsausfällen in vergleichbarer Größenordnung zu kämpfen und hat dieses vielleicht auch einkalkuliert und daher Vertretungsregelungen mit den verbleibenden Arbeitskräften installiert. Diese sind für ihn leichter zu händeln als für den Arbeitgeber mit drei Angestellten.
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