Geschrieben von Jürgen M.Bisher wurde dieses Spannungsfeld meines Wissens noch nicht richterlich geklärt. Wirds auch nie, gesetzgeberisch wird da ja offenbar auch gar kein mögliches Spannungsfeld gesehen. Schau dir mal die Brandschutzgesetze an, und such mal alle Stellen, an der die möglichen Folgen von Verstößen gegen die Freistellungspflicht angesprochen werden.
Regelfall (glaube nicht dass es überhaupt irgendwo Ausnahmen gibt): Weigert sich ein Unternehmer, dir ein paar Holzbretter die du für den Einsatz brauchst zu geben, kannst du ihm mit Ordnungswidrigkeit und Bußgeld kommen. Weigert er sich, eine Einsatzkraft freizustellen, kannst du ihm nix.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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