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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Die Feuerwehr muss sich auf Ihr Kerngeschäft besinnen - war: Feuerwehr Schalksmühle appelliert ... | 55 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 822402 | ||
Datum | 11.08.2016 12:27 MSG-Nr: [ 822402 ] | 4395 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Michael M. die "allgemeine" Rauchwarnmelderpflicht tut hier natürlich noch ihr übriges und ist auch immer wieder für ein angebranntes Essen gut, welches i.d.R. mit einem alarmierten Löschzug endet. da kann man sich die Frage stellen ob es da doch nicht verantwortbar wäre den Kräfteansatz herunterzufahren. Reicht bei einem ausgelösten Rauchwarnmelder ohne erkennbarem Rauch bzw. Feuerwehr nicht doch ein LF? Muss da immer gleich ein kompletter Löschzug mit raus? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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