Hallo,
ich habe mal eine Frage im Namen meines Bruders, der leider hier nicht im Forum aktiv ist.
Mein Bruder möchte für den Feuerwehrdienst seinen bestehenden Klasse B Führerschein nun um die Klasse C erweitern. Dafür benötigt die Fahrschule einen entsprechenden EH-Schein. Leider ist dieser für ihn unauffindbar. Er hat diesen aber natürlich auch gemacht (ca. 2004) für den Führerschein der Klasse B sowie für den Truppmannlehrgang. Leider kann der DRK-Ortsverband keine Zweitbescheinigung erstellen, für EH-Lehrgänge die älter als 3 Jahre sind. Da er an zwei kompletten Tagen teilgenommen hat, ist er sich auch ziemlich sicher, dass es der "große" EH-Lehrgang mit 16 Unterrichtseinheiten war.
Weiss jemand ob man nun einen neuen EH-Schein machen muss oder erkennt die Führerscheinstelle in Niedersachsen auch die TMT-Bescheinigung, wie in Baden-Württemberg, an? Oder muss die Führerscheinstelle den EH-Schein noch vorliegen haben aufgrund des Erwerbs der Klasse B?
Mein Bruder hat alle technischen Lehrgänge auf Kreisebene sowie den Truppführer und Gruppenführer an der NABK besucht.
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