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Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz
RubrikAusbildung zurück
ThemaEH-Schein für Führerschein6 Beiträge
AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen822405
Datum11.08.2016 12:56      MSG-Nr: [ 822405 ]2657 x gelesen

Hallo,
ich habe mal eine Frage im Namen meines Bruders, der leider hier nicht im Forum aktiv ist.

Mein Bruder möchte für den Feuerwehrdienst seinen bestehenden Klasse B Führerschein nun um die Klasse C erweitern. Dafür benötigt die Fahrschule einen entsprechenden EH-Schein. Leider ist dieser für ihn unauffindbar. Er hat diesen aber natürlich auch gemacht (ca. 2004) für den Führerschein der Klasse B sowie für den Truppmannlehrgang. Leider kann der DRK-Ortsverband keine Zweitbescheinigung erstellen, für EH-Lehrgänge die älter als 3 Jahre sind. Da er an zwei kompletten Tagen teilgenommen hat, ist er sich auch ziemlich sicher, dass es der "große" EH-Lehrgang mit 16 Unterrichtseinheiten war.

Weiss jemand ob man nun einen neuen EH-Schein machen muss oder erkennt die Führerscheinstelle in Niedersachsen auch die TMT-Bescheinigung, wie in Baden-Württemberg, an? Oder muss die Führerscheinstelle den EH-Schein noch vorliegen haben aufgrund des Erwerbs der Klasse B?

Mein Bruder hat alle technischen Lehrgänge auf Kreisebene sowie den Truppführer und Gruppenführer an der NABK besucht.

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 11.08.2016 12:56 Sabr7ina7 M.7, Leer
 11.08.2016 13:24 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 11.08.2016 13:38 Jens7 N.7, Ohorn
 11.08.2016 22:31 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 12.08.2016 07:11 Jens7 N.7, Ohorn
 11.08.2016 13:26 Seba7sti7an 7K., Grafschaft

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