Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
zurück
|
Thema | Die Feuerwehr muss sich auf Ihr Kerngeschäft besinnen - war: Feuerwehr Schalksmühle appelliert ... | 55 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 822414 |
Datum | 11.08.2016 15:37 MSG-Nr: [ 822414 ] | 4542 x gelesen |
Geschrieben von Jürgen M.das kann rechtlich so geregelt werden
wenn man will ... Oder wenn man sich in Deutschland befindet, und der Einsatz nach dem 01.01.1977 stattfindet. Denn da hat man im Verwaltungsverfahrensgesetz zur Amtshilfe genau das schon längst geregelt:
§ 5 Abs. 3: Die ersuchte Behörde braucht Hilfe nicht zu leisten, wenn
1. eine andere Behörde die Hilfe wesentlich einfacher oder mit wesentlich geringerem Aufwand leisten kann;
2. sie die Hilfe nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand leisten könnte;
3. sie unter Berücksichtigung der Aufgaben der ersuchenden Behörde durch die Hilfeleistung die Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben ernstlich gefährden würde.
Wenn die Feuerwehr eine Tätigkeit, die andere mit wenigen Schildern erledigen können, jedoch mit vollen LFs meint abwickeln zu müssen, ist die Argumentation mit dem Aufwand ein wenig schwierig ;-)
Ob/Wie die Vertreter der ersuchenden und ersuchten Behörde diese Regelungen überhaupt kennen, steht nochmal auf einem anderen Blatt. Wenn man sieht, was alles auf FW-Homepages, aber auch teilweise in Polizeiberichten als "Amtshilfe" bezeichnet wird, ist davon eher nur in seltenen Fällen auszugehen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 09.08.2016 08:07 |
|
Jürg7en 7M., Weinstadt Feuerwehr Schalksmühle appelliert an Arbeitgeber: Lassen Sie Ihre Mitarbeiter zu Einsätzen der Feuerwehr fahren! | |