1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Geschrieben von Norbert P.haben die ein normales TSF ohne W. Nein, das ist ein KLF-Th (Kleinlöschfahrzeug-Thüringen). Aber:
Geschrieben von Norbert P.Denkt man sich da die PAs weg, hat man mehr oder weniger einen TSA mit 4-Meter-Gerät. Das stimmt so trotzdem, noch eher wie bei einem TSF. Die KLF-Th haben überwiegend auch keine Staffelbesatzung, sondern ich meine 1/4.
Geschrieben von Norbert P.Die einschlägige ThürFwOrgVO... hat man ursprünglich von RLP abgeschrieben, bzw. im Rahmen der "Patenschaft" nach der Wende "abgeschrieben bekommen".
Geschrieben von Norbert P.Im Grunde müsste man die Wehr im Einsatzleitrechner abmelden, bzw. nicht mehr für Brandereignisse alarmieren, da ein Standardbrand nicht mehr bekämpft werden kann. Was ist denn ein Standardbrand? In der RLP-Version der FwVO hat man sich zu Atemschutz immerhin kurz geäußert, das hat man in Thüringen (aus gutem Grund?) so nicht übernommen. Aber auch hier wird auf Atemschutz an jedem Standort kein Wert gelegt, der kann auch erst überörtlich (ganz oder teilweise) kommen. Worauf man Wert legt, dass jeder Standort, auch wenn nur ein TSA vorhanden ist, Steckleiterteile vorhält. Erste Priorität bei dem Szenario "Wohnungsbrand" liegt also hier nicht auf PA, sondern auf Leitern als Rettungsweg.
Geschrieben von Norbert P.Wenn es wirklich an dem Vorhandensein von Geld und nicht an einer versäumten Meldung des Bedarfs liegen sollte, dann muss man sich fragen, ob solche Orte überhaupt noch Gemeinde spielen sollten. Wie sieht es denn in den anderen Bereichen dort etatmäßig aus? Will man das wirklich wissen? Die Liebe zur unsinnigen Kleinstaaterei hat man in Thüringen ein stückweit auch von RLP übernommen, hat zwar Verwaltungsgemeinschaften gebildet um die offensichtlichsten Problemstellen abzufangen, merkt aber zunehmend, dass das auch in anderen Bereichen nicht funktionieren kann. FW ist ganz klar einer davon.
Wahrhaben will man das aber nicht.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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Geändert von Sebastian K. [13.08.16 18:26] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |