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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Düsseldorf: Feuerwehr zahlt für Schäden bei Falschparkern | 2 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 822619 | ||
Datum | 22.08.2016 11:48 MSG-Nr: [ 822619 ] | 2762 x gelesen | ||
hallo, Düsseldorf: Feuerwehr zahlt für Schäden bei Falschparkern vollständiger Artikel auf rp-online.de Ich denke da könnte man doch die Rechtslage ändern: ...Weil im Verkehrsrecht grundsätzlich nicht ein stehendes, sondern immer das fahrende Fahrzeug schuld an einem Unfall ist, ist nämlich auch die Feuerwehr im Einsatz als Verursacher haftpflichtig. Zwar trifft den Falschparker auch eine Teilschuld, aber die einzuklagen, sei meist teurer als gleich den ganzen Schaden zu übernehmen, sagen Experten. Nur wenn ein Mensch tatsächlich durch einen Falschparker nicht gerettet werden kann, drohen dem Autobesitzer strafrechtliche Konsequenzen... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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