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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDüsseldorf: Feuerwehr zahlt für Schäden bei Falschparkern2 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW822643
Datum22.08.2016 20:35      MSG-Nr: [ 822643 ]1679 x gelesen

Man braucht da keine Rechtslage zu ändern. Man darf nur den Vorgang nicht als Verkehrsunfall betrachten, sondern muss ihn als behördliche Maßnahme gegen einen Ordnungsstörer behandeln. Dann gibt es auch keine Entschädigung.

Allerdings muss man dann vermutlich regelmäßig haarklein die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit im Nachhinein erläutern. Möglicherweise will der Dienstherr seinen Mitarbeitern das hier ersparen.

Vor allem muss man dann auch klären, wer überhaupt der Störer ist. In vielen Problemfällen ergibt sich die Behinderung bzw. Beschädigung ja durch das Zusammenspiel mehrerer parkender Fahrzeuge bei denen man hinterher vermutlich kaum jemandem die Behauptung widerlegen kann, er habe dort als erster geparkt und für sich alleine noch niemanden behindert.

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 22.08.2016 11:48 Jürg7en 7M., Weinstadt
 22.08.2016 20:35 Henn7ing7 K.7, Dortmund

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