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Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaFeuerwehr veröffentlicht erst Bilder 48 Stunden nach den Medien40 Beiträge
Autorde V8rie8s H8., HH / HH822959
Datum03.09.2016 13:32      MSG-Nr: [ 822959 ]5479 x gelesen
Infos:
  • 10.05.15 FF HH: In eigener Sache: Neue Richtlinie bei der Einsatz-Dokumentation

  • Vielleicht noch ein bißchen Hintergrundinfo zur Lage:

    Die Einsatzstelle liegt im Hafen, dieser unterliegt der "State Port Control" und ist ohnehin "Betriebsgelände", d.h. mal eben hinfahren und Bilder machen ist nicht, ausser man ist Betriebspersonal mit Zugangskarte, BOS und dergleichen (Pol, Zoll, Hafenarzt, Schiffsinspektor, usw.) oder hat ein Anliegen, daß mit dem Betrieb und/oder Umschlag zu tun hat (Besatzung, Schiffsagent, Techniker, Mitarbeiter der Reederei, ...) Alle anderen müssen draußen bleiben, insbesondere wenn sie nur spielen wollen.

    Hier gibt es doch sicher auch Spezis für Luftverkehrsrecht:

    Ich persönlich halte eine temporäre "Luftraum-Bannmeile" von 5 km oder so um eine Einsatzstelle für zivile Luftfahrzeuge (außer, wenn sie zur Hilfeleistung angefordert werden, siehe z.B. Offshore-Anlagen) für sinnvoll und notwendig. Kennt jemand die rechtlichen Rahmenbedingungen?

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