Guten Morgen,
da bei uns Steuerfachangestellte ausgebildet werden und ich somit Steuerfachwirt und Steuerberater zur Hand habe habe ich gefragt und bekam folgende Antwort:
Da hier das Prinzip von Leistung (das Unternehmen gibt Geld) und Gegenleistung (Ihr druckt dafür seine Anzeige) zu Tragen kommt, ist unabhängig von der erzielten Jahresumsatzhöhe eine Rechnung erforderlich. Spenden MÜSSEN ohne eine Gegenleistung sein.
Ob eine Brutto-Rechnung oder eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer und Angabe der Steuernummer notwendig ist, ist abhängig vom erzielten Jahresumsatz, Grenze als Kleinunternehmer: 17.500 (§10 UStG) und (Abschnitt 3.3 Absatz 10 Umsatzsteuer-Anwendungserlass)
Gruß
Frank
ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder
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