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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaVereinszeitschrift mit Anzeigenteil6 Beiträge
AutorFran8k S8., Schwerte / NRW823480
Datum23.09.2016 08:00      MSG-Nr: [ 823480 ]1300 x gelesen

Guten Morgen,

da bei uns Steuerfachangestellte ausgebildet werden und ich somit Steuerfachwirt und Steuerberater zur Hand habe habe ich gefragt und bekam folgende Antwort:

Da hier das Prinzip von Leistung (das Unternehmen gibt Geld) und Gegenleistung (Ihr druckt dafür seine Anzeige) zu Tragen kommt, ist unabhängig von der erzielten Jahresumsatzhöhe eine Rechnung erforderlich. Spenden MÜSSEN ohne eine Gegenleistung sein.
Ob eine Brutto-Rechnung oder eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer und Angabe der Steuernummer notwendig ist, ist abhängig vom erzielten Jahresumsatz, Grenze als Kleinunternehmer: 17.500 (§10 UStG) und (Abschnitt 3.3 Absatz 10 Umsatzsteuer-Anwendungserlass)

Gruß

Frank

ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder

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