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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Vereinszeitschrift mit Anzeigenteil | 6 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8T., Mengen / Baden-Württemberg | 823481 | ||
Datum | 23.09.2016 08:05 MSG-Nr: [ 823481 ] | 1263 x gelesen | ||
Hallo Florian, wenn Ihr als eingetragener und (wovon ich ausgehen) als gemeinnützig anerkannter Verein "Werbedienstsleistungen" erbringt sind diese unter Umständen umsatzsteuerpflichtig. Das Problem liegt in der Zahlung für eine Gegeneleistung (Werbeanzeige). Solche Werbedienstleistungen im Rahmen von z.B. Bandenwerbungen bei Sportvereinen oder Werbeanzeigen in Jahreszeitschriften, sind steuerlich auch dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines Vereins zuzuordnen und lösen unter Umständen je nach verbleibendem Gewinn auch eine Steuerpflicht im Bereich der Körperschaftsteuer aus! Wobei es hier wiederum eine Umsatzgrenze gibt, ab der das ganze erst zum Tragen kommt. Spenden an sich sind freigiebige Zahlungen (oder Sachüberlassungen von Dritten), die keine Gegenleistung beinhalten. Hierfür kann der Verein eine Spendenbescheinigung ausstellen. Die Einnahmen sind dann "quasi" steuerfrei, da Sie dem ideellen Bereich zuzuordnen sind. Die Frage ist, welche Dimension nimmt das ganze an. Welche wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe hat der Verein sonst noch? Ganz wichtig ist auch der Kassier/Schatzmeister des Vereins, der müsste hierzu einen Überblick haben! Du kannst mir auch gerne per PN schreiben! Dann kann ich Dir Infomaterial zukommen lassen. Grüsse Thomas | ||||
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