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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | NRW: Funktions- und Dienstgradabzeichen wo wird was getragen | 6 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 823535 | ||
Datum | 26.09.2016 00:32 MSG-Nr: [ 823535 ] | 1606 x gelesen | ||
Guten Morgen! Geschrieben von ---Henning K.--- Nur, wenn man die von dir zitierte Regelung auch anwenden will. ... will? Die Formulierung ist per Erlass eingeführt. ... Wie langweilig wäre doch Feuerwehr wenn alles so gemacht werden würde wie einheitlich vorgesehen. Man hätte hier nicht mehr viel auszutauschen, zu schmunzeln oder sich auch mal wundern. Ich könnte hier nun vermutlich ein eigenes Thema mit dem Titel: "Le roi est mort, vive le roi" aufmachen. Bei 396 kleinen Königreichen und Fürstentümern in NRW und einer Laissez-fairen Haltung von Aufsichtsbehörden laufen die Häretiker immer wieder zur Höchstform der Kreativität auf (Verwaltungspersonal eingeschossen). Was wäre ein "Tag der offenen Tür" bei in einer fremden Feuerwehr in NRW doch langweilig wenn man sich nicht sicher sein könnte mind. eine neue Variante eines genormten Feuerwehrfahrzeugs zu entdecken. Wie langweilig muss es bei einer Bundesbehörde sein, gleiche PSA, gleiche Ausbildung, gleiche Fahrzeuge, gleiche Dienstgradabzeichen, jeder auf gleichem Ausbildungsstand kann anderswo eingesetzt werden. Kurz: Ich mag die Feuerwehr, sie ist eine eigene Persönlichkeit - keine ist wie die andere. Grüße Olli | ||||
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