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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | 2. baulicher Rettungsweg - Schadensereignisse und Positivbeispiele? | 23 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Düsedau / Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 823597 | ||
Datum | 28.09.2016 09:43 MSG-Nr: [ 823597 ] | 2937 x gelesen | ||
Geschrieben von Franz-Peter L. Ich bin froh, dass es durch die Bauordnungen ein rechtlich definiertes Restrisiko gibt, auch wenns Feuerwehrs manchmal nicht verstehen oder akzeptieren wollen. Und manchmal wird das Restrisiko halt fatalerweise ausgenutzt. Restrisiko ist definiert als das unbekannte Risiko. Von Risiken kenne ich Art, Umfang & Eintittswahrscheinlichkeit, vom Restrisiko kenne ich gar nichts. Das Restrisiko ist nicht quantifizierbar. Immer wenn ich irgendwo lese/höre "Das Restrisiko ist überschaubar/gering." kriege ich Zustände. Die Aussage ist grober Unfug, wie soll man etwas einschätzen was man nicht kennt? Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder. | ||||
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