Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | 2. baulicher Rettungsweg - Schadensereignisse und Positivbeispiele? | 23 Beiträge |
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld / Bayern | 823599 |
Datum | 28.09.2016 10:30 MSG-Nr: [ 823599 ] | 2877 x gelesen |
Hi,
Geschrieben von Christian B.Restrisiko ist definiert als das unbekannte Risiko.
Frage der Definition, natürlich gibt es auch ein akzeptiertes, verbleibendes Risiko, gemeinhin als Restrisiko bezeichnet...Davon sprach FP. Wie man so "schön" sagt, die Gelegenheit, "bauordnungskonform" zu versterben, z.B. innerhalb der Nutzungseinheit.
mkG
Adrian Ridder
Take Care, Be Careful, Stay Safe!
atemschutzunfaelle.eu
"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen
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