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Tanklöschfahrzeug
RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaPraxis Löschwasserrückhaltung; war: Gewässerschutz17 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW823791
Datum04.10.2016 09:00      MSG-Nr: [ 823791 ]2707 x gelesen

Geschrieben von Franz-Peter L.Ab welcher "Schwelle" werden das Fahrzeug und die Einheit eingesetzt?

Keiner... das definiert jeder Einsatzleiter vor Ort nach Bedarf - und lässt nachalarmieren..


Geschrieben von Franz-Peter L.m Prinzip ist ja schon das Löschwasser des Wohnungsbrandes nicht gerade umweltfreundlich und gesundheitsfördernd. Vielleicht hast Du einen Link zu einem Einsatz, ggf. mit Bildmaterial, parat, damit man sich die Dimension und Tätigkeit mal etwas vorstellen kann?

In der Regel arbeiten wir bei Wohnungsbränden etc. nicht nach der Temperaturdifferenzmethode. ;-)
Bei etlichen Großbränden spielt das Thema LöRüHa aber sehr schnell eine Rolle, hier haben wir z.B. auch Teile der Ausrüstung genutzt, um den Schaum deckend auf den Papierflächen zu halten, die nach den auseinandergefallenen Stapeln entstanden waren... (verhinderte die Rauchbelastung mitten im Wohngebiet deutlich, klar wurde Netzwasser eingesetzt!).
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/papierfabrik-in-bilk-brennt-nieder-aid-1.1123791

Geschrieben von Franz-Peter L.Abseits von vielen vielen Unwägbarkeiten, die ein Brandereignis so mit sich bringt, ist aber die Löschwasserrückhaltung eine Angelegenheit, für die - bei der Lagerung wassergefährdender Stoffe - der Bauherr/Betreiber verantwortlich ist.

Ja, in der netten Theorie schon...
Es gibt aber Betreiber die machen das schlicht nicht - und dann bleibt immer die Frage, wann muss die Feuerwehr was tun - oder unterlassen...! Auch im ländlichen Bereich!


Geschrieben von Franz-Peter L.Man sollte sich als Feuerwehr niemals planmäßig die Aufgabe der Löschwasserrückhaltung zuschanzen lassen, gerade wenns dann um die Betätigung von Schiebern, Einstecken von Barrieren, Abdichten von Kanälen mit Gullyeiern oder sonstigen manuellen Maßnahmen geht

unabhängig von "Betrieben" die LöRüHa betreiben müssen, gibt es jede Menge die das sollten, aber keine Auflagen haben, oder Kommunen die das auch für den "Eigenbetrieb" ggf. gar nicht wollen - und es gibt Verkehrswege, wo keine Betriebe verantwortlich sind, ob der Straßengulli abgeschiebert/-geschottet werden kann - oder nicht..


Geschrieben von Franz-Peter L.Auf dem "flachen Land" schaut es sicher mit der Umsetzung einer "Rückhalteeinheit" etwas anders aus. Zuständigkeit, Finanzierung und Flächenabdeckung sind da sicher gewisse Hindernisse.
V


Klar, so lange man jedes Feuer mit Pumpen auswerfen kann - oder eher kleinere Gemeinden TLF 4000 mit Staffelbesatzung kaufen sollen/wollen (!)...

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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 23.09.2016 17:56 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) Mühlenbrand: Löschwasser in der Jagst - war: Gewässerschutz
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