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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verdienstausfallzahlung in Verzug. Mahnung? | 9 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 824023 | ||
Datum | 12.10.2016 20:53 MSG-Nr: [ 824023 ] | 2108 x gelesen | ||
Im Gegensatz zu den Vorschreibern vermute ich eher, dass die Erstattung von Verdienstausfall nicht dem Privatrecht, sondern dem Verwaltungsrecht zuzurechnen ist. Rechtsmittel gegen die Nichtzahlung wäre dann die Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Allerdings müssen wir wohl auf die Experten warten um zu erfahren, wie viel Zeit man der Behörde vorher lassen sollte... | ||||
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