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1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
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Bürgerliches Gesetzbuch
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerdienstausfallzahlung in Verzug. Mahnung?9 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW824025
Datum12.10.2016 23:25      MSG-Nr: [ 824025 ]1893 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Jan R.mal ne Frage an die Finanzexperten. Kann man säumigen Verdienstausfall von der VG auch mahnen? Mit Fristsetzung und Mahngebühren?

was meinst du mit "VG"? Verwaltungsgericht?

Erstmal bei der Behörde den Antrag stellen mit allen notwendigen Unterlagen. Dann der Behörde Zeit geben - sowas funktionert nicht innerhalb von 14 Tagen. Sicher ist es sinnvoll, nach ein paar Wochen eine Mahnung mit einer Fristsetzung zu schreiben bzw. einfach mal zum Telefon zu greifen und nachzufragen, woran es denn hakt. Miteinander reden funktioniert - auch wenn man es nicht meinen mag - auch bei Behörden. ;-)

Falls das alles nicht fruchtet und die Behörde auch auf eine schriftliche Mahnung mit Frist schlicht gar nicht reagiert ist für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Form einer Untätigkeitsklage ein Fristablauf von 3 Monaten vorgesehen.
@ Henning: Verpflichtungsklage geht nicht, da es ja an einem abgelehnten Verwaltungsakt fehlt, wenn es gar keine Info gibt.

Mahngebühren gibt es nicht, ebenso wenig Verzugszinsen, wenn es nicht eine konkrete Anspruchsgrundlage im Feuerwehrgesetz gibt. Die allgemeinen Zins-Paragraphen aus dem BGB finden nicht ohne Weiteres Anwendung.

Gruß
Katja

"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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