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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Einzäunung einer Löschwasserentnahmestelle / Unterflurhydrant | 13 Beiträge | ||
Autor | Marc8o S8., Niederneisen / | 824058 | ||
Datum | 13.10.2016 16:49 MSG-Nr: [ 824058 ] | 2365 x gelesen | ||
Der Zugang muss gewaltfrei möglich sein. Einbau einer Doppelschließung mit 2 Schlössern: Schloss 1 für den Bauhof und andere; Schloss 2 mit gemeindeweiter (also auch umliegnde Ort) Feuerwehr- AUSSEN-Schließung. Tür mit "Feuerwehrzugang" (Schild nach DIN 4066) kennzeichnen, bzw. wenn Fahrzeuge anfahren müssen mit "Feuerwehrzufahrt". Wenn ich an eine solche Saugstelle muss, machen das meistens nachrückende Kräfte. Die Unsitte mit Ansammlungen von Einzelschlüsseln in Gerätehäusern sollte von Anfang an entgegengetreten werden. Passen dann meistens nach 10 Jahren auch nicht mehr und werden "in der Aufregung" vergessen. | ||||
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