Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Kalkulation eines Fahrzeuges für die Gebührensatzung | 13 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 824091 |
Datum | 15.10.2016 11:41 MSG-Nr: [ 824091 ] | 1961 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo Forum, Hallo Jürgen,
Geschrieben von Jürgen M.was passieren kann wenn die Kostensatzung auf wackeligen Füssen steht kann man hier sehen: Das ist gut und richtig so.
Was ich aber an dem ganzen Faden nicht verstehe:
Warum holt sich eine FF die Probleme der Verwaltung auf den Tisch."
Soweit ich informiert bin, stellt doch die Verwaltung die Rechnung und nicht die Feuerwehr. Mir wäre es, mit Verlaub gesagt, Sch..ßegal wie die die Verwaltung abrechnet. Das ist nicht unser Problem.
Mit kopfschüttelnden Grüßen
Michael
Auch schlechter Ruf verpflichtet
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