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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKalkulation eines Fahrzeuges für die Gebührensatzung    # 13 Beiträge
AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg824106
Datum16.10.2016 16:23      MSG-Nr: [ 824106 ]1690 x gelesen

Erste Regel im Verwaltungsrecht: Zuständigkeit prüfen.
...und dann habe ich einen alten Rechts-Professor im Hinterkopf, der uns damals zum Thema Anspruchsgrundlage eingehämmert hat: Wer will was von wem woraus?

Daher ist die Fragestellung für mich ganz einfach zu beantworten:
Die Verwaltung will irgendjemandem Rechnungen schicken.
Die Verwaltung will dazu wissen, was das Auto kostet.
Die Verwaltung hat das Auto gekauft.
Die Anspruchsgrundlage aus dem Landesfeuerwehrgesetz und der kommunalen Gebührenordnung liegt der Verwaltung auch vor.
Dann hat die Verwaltung auch die notwendigen Zahlen und soll sie sich auch um ihren Kram kümmern.
Die einzige Frage, die die Feuerwehr der Verwaltung beantworten könnte (obwohl die Zahlen aus den Einsatzstatistiken eh vorliegen sollten), wäre die nach den Betriebsstunden pro Jahr und Einsatz.

Muss der Bauhof und der Friedhofsmitarbeiter seine Kostensätze auch selber ausrechen?
Finger weg von der Arbeit anderer Leute! Wenn es schief geht, ist der Schuldige schnell gefunden.

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Geändert von Thomas H. [16.10.16 16:23] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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 14.10.2016 10:18 Sasc7ha 7H., Langenorla
 14.10.2016 10:27 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 14.10.2016 10:48 Sasc7ha 7H., Langenorla
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 16.10.2016 16:23 Thom7as 7H., Dornstadt  
 16.10.2016 18:12 Sasc7ha 7H., Langenorla
 17.10.2016 00:01 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 17.10.2016 00:22 Henn7ing7 K.7, Dortmund

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