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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kalkulation eines Fahrzeuges für die Gebührensatzung # | 13 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 824106 | ||
Datum | 16.10.2016 16:23 MSG-Nr: [ 824106 ] | 1690 x gelesen | ||
Erste Regel im Verwaltungsrecht: Zuständigkeit prüfen. ...und dann habe ich einen alten Rechts-Professor im Hinterkopf, der uns damals zum Thema Anspruchsgrundlage eingehämmert hat: Wer will was von wem woraus? Daher ist die Fragestellung für mich ganz einfach zu beantworten: Die Verwaltung will irgendjemandem Rechnungen schicken. Die Verwaltung will dazu wissen, was das Auto kostet. Die Verwaltung hat das Auto gekauft. Die Anspruchsgrundlage aus dem Landesfeuerwehrgesetz und der kommunalen Gebührenordnung liegt der Verwaltung auch vor. Dann hat die Verwaltung auch die notwendigen Zahlen und soll sie sich auch um ihren Kram kümmern. Die einzige Frage, die die Feuerwehr der Verwaltung beantworten könnte (obwohl die Zahlen aus den Einsatzstatistiken eh vorliegen sollten), wäre die nach den Betriebsstunden pro Jahr und Einsatz. Muss der Bauhof und der Friedhofsmitarbeiter seine Kostensätze auch selber ausrechen? Finger weg von der Arbeit anderer Leute! Wenn es schief geht, ist der Schuldige schnell gefunden. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Thomas H. [16.10.16 16:23] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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