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Thema | Gaffer klauen Feuerwehr die Brötchen | 20 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 824438 | ||
Datum | 28.10.2016 18:29 MSG-Nr: [ 824438 ] | 3910 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Und mit ein bisschen Rechtstheorie: Die Verpflegung soll ja aus hygienischen und praktischen Gründen außerhalb der Einsatzstelle stattfinden. Außerhalb der Einsatzstelle könnte es aber schwierig werden, dem mündigen, transparenzbedürftigen Neuzeitbürger den Aufenthalt abzusprechen. Da die Einnahme der Verpflegung eine dienstliche Tätigkeit ist und die Einsatzstelle der Ort, an dem die Feuerwehr dienstlich tätig wird: kein Problem. Zumal ja gerade aus hygienischen Erwägungen die Verpflegung so bereit gestellt werden sollte, dass nicht jeder dranfassen oder draufhusten kann. | ||||
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