Rubrik | Berufsfeuerwehr |
zurück
|
Thema | GPA NRW hinterfragt hauptamtliche Wache in Waltrop (Kreis RE) | 24 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 824605 |
Datum | 02.11.2016 22:30 MSG-Nr: [ 824605 ] | 4453 x gelesen |
Infos: | 02.11.16 Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Stadt Waltrop 2015-2019
|
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Hauptamtlich
2. Hinterachse
Geschrieben von Thomas M.4 mit dem HLF und einer auf der DL, und wenn "was ist" kommt die FF dabei ?
Funktioniert bei uns ähnlich.
Ja, und genau solche Funktionsstärken sollten eigentlich heute nicht mehr existieren. Damit zwingt man ja geradezu planmäßig den Angriffstrupp ohne Sicherheitstrupp ins Gebäude.
Ich war bis vor kurzem ja sogar der Meinung, es gäbe in NRW eine Landesregelung, in der die Staffel als Mindeststärke vorgeschrieben sei (immerhin ist ja kurz nach dem Flughafenbrand mancherorts das TLF24/50 als Universalfahrzeug der HA verschwunden..). Aber das scheint ein Irrtum gewesen zu sein, geringere Stärken scheinen noch recht verbreitet zu sein.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|