Rubrik | Feuerwehrtechnik |
zurück
|
Thema | Türöffnung durch Stützpunktfeuerwehren? - war: Update über Werkzeuge ... | 31 Beiträge |
Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 824780 |
Datum | 10.11.2016 14:34 MSG-Nr: [ 824780 ] | 4047 x gelesen |
Polizei
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Geschrieben von Daniel S.Mit der Pol bin ich da eher etwas ins Schleudern gekommen da die Anwesenheit selbiger mitunter ja erforderlich ist um z.B. rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Das sehe ich auch anders.
Geschrieben von BayFwG §24 2) 1Feuerwehrleute und andere Hilfskräfte dürfen Sachen entfernen, die den Einsatz
behindern; sie dürfen fremde Gebäude, Grundstücke und Schiffe zur Brandbekämpfung
oder Hilfeleistung betreten und benutzen. 2Eigentümer, Besitzer und sonstige
Nutzungsberechtigte haben die vom Einsatzleiter hierzu getroffenen Anordnungen
zu befolgen und entsprechende sonstige Maßnahmen zu dulden.
Eine Notfalltüröffnung wird dadurch meines Erachtens auch ohne Anwesenheit der (hier noch) grünen Fraktion abgedeckt. Und auch bei Angelegenheiten, bei denen nur Sachschäden abgewandt werden müssen, werde ich im Zweifel nicht auf die Polizei warten.
Audiatur et altera pars.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 06.11.2016 20:19 |
|
Jose7f M7., Dillingen / Saar Update über Werkzeuge für gewaltsames Eindringen in Gebäude | |