1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Ich zitiere mal aus einer 2013 gestellten Anfrage an das Bay. StMI:
Laut Paragraph 16 AVBayFwG übernimmt ein Höherer taktischer Einheitsführer die Einsatzleitung. Kann dies auch ein Zugführer, wenn er zwar in der FF der Gemeinde dienst tut, aber vom Kommandanten nicht als Zugführer eingesetzt wurde?
Antwort (Auszug) des Bay. StMI:
Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 AVBayFwG übernimmt in den Fällen des Art. 18 Abs. 2 Satz 1 BayFwG ein höherer taktischer Einsatzführer die Einsatzleitung, auch wenn er erst zu einem späteren Zeitpunkt an der Einsatzstelle eintrifft. Verfügt die betroffene Person aber lediglich über die Ausbildungsvoraussetzungen für eine bestimmte Funktion/einen bestimmten Führungsdienstgrad, ohne dass ihm diese/r vom Kommandanten auch tatsächlich übertragen wurde, so muss (und darf) er die Einsatzleitung nicht übernehmen. Es ist ihm dadurch allerdings nicht verboten, dem Einheitsführer, der vor Ort die Einsatzleitung innehat, beratend zur Seite zu stehen.
Allerdings sollte die Einsatzleitung grds. unter Einbeziehung aller Einsatzkräfte mit Zug- bzw. Gruppenführerqualifikation für den Fall geregelt werden, dass kein Führungsdienstgrad mit Zug- bzw. Gruppenführerqualifikation an der Einsatzstelle verfügbar ist. Scheitern Einsätze auf den vorliegenden Fall bezogen - in Zug- bzw. Gruppenstärke , weil der jeweilige Einsatzleiter nicht über die notwendige Qualifikation verfügt, obwohl entsprechend qualifizierte Einsatzkräfte an der Einsatzstelle anwesend waren, könnten ansonsten Fragen unter dem Gesichtspunkt des Organisationsverschuldens aufgeworfen werden.
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