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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Ihnen war die Atemluft offensichtlich bereits so weit ausgegangen.... | 101 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 825381 | ||
Datum | 01.12.2016 16:22 MSG-Nr: [ 825381 ] | 12454 x gelesen | ||
Infos: | alle 8 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Geschrieben von Thorben G. Wieso fährt auf mehr oder minder bestätigten Brand kein LF mit Lüfter? Das HLF 7 kommt erst auf Nachforderung - wäre da nicht HLF7 + LF 10 Urbach oder TLF Heumar die sinnigere Kombination gewesen? Keine Abluftöffnung => Zufahrtsrampe und Belüftung via dem hinteren Treppenhaus und von dort mit dem Luftstrom vorgehen? Lest doch bitte alle mal den Bericht sorgfältig. Abschlussbericht - Atemschutznotfall am 01.01.2016 in der Glashüttenstraße Köln-Porz Der Einsatz ist in der Leitstelle nicht richtig disponiert worden Also hätte das HLF7 bereits initial mitfahren sollen. Das LF10 wurde gemäß AAO als LF gerechnet und das TLF16/25 als TLF soweit aus dem Bericht zu entnehmen, da explizit erwähnt wird, daß unterbesetzte Fahrzeuge nicht eingesetzt werden. Und da die Mindestanforderung für ein (H)LF mit 1/4 genannt wird, kann das mit 0/3 besetzte Fahrzeug nicht als LF gewertet worden sein. Die AAO wie aus dem Abschlußbericht ersichtlich habe ich aber oben schonmal zitiert. Das ist auf den Seiten 2 und 3 nachzulesen. | ||||
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