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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Disziplinarmaßnahmen / Entpflichtung bzw.Entlassung | 14 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 825655 | ||
Datum | 10.12.2016 12:07 MSG-Nr: [ 825655 ] | 3417 x gelesen | ||
Hallo Bernhard, hallo Forum, Geschrieben von Bernhard D. Da der Gemeinderat als auch der Bürgermeister in der Sache tätig werden ist der Ausschluß aus der Gemeindefeuerwehr amtlich protokoliert.Absolut richtig. Selbst meine Entlassung, auf meinen Wunsch, vor ca. 10 Jahren wurde mit einem förmlichen Bescheid ausgesprochen. Mir wurde sogar mitgeteilt, dass ich gegen den Bescheid binnen 10 Tagen Widerspruch einlegen kann. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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