News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Disziplinarmaßnahmen / Entpflichtung bzw.Entlassung | 14 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 825658 | ||
Datum | 10.12.2016 13:02 MSG-Nr: [ 825658 ] | 3366 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Bernhard D. Für BaWü z.B. der § 13 Abs. 3 ( Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes ) des FwG BaWü bezügl. zur Beendigung des Feuerwehrdienstes nach Verletzung/Verstöße gegen die Dienstpflichten: In diesem Zusammenhang wäre noch auf den § 14 Abs. 5 ( Dienstpflichten ) des FwG BaWü hinzuweisen: § 14 Dienstpflichten Weiteres, aber nicht Gegensätzlichen zum FwG zur Thematik Dienstpflichtverletzung etc. können die Feuerwehren in ihren örtlichen Satzungen verankern. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|